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   RG, 26.04.1940 - III 131/39   

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https://dejure.org/1940,551
RG, 26.04.1940 - III 131/39 (https://dejure.org/1940,551)
RG, Entscheidung vom 26.04.1940 - III 131/39 (https://dejure.org/1940,551)
RG, Entscheidung vom 26. April 1940 - III 131/39 (https://dejure.org/1940,551)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wie ist die Befugnis der Amtsleiter der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands abzugrenzen, mit "Maßregelungen" gegen Kassenärzte vorzugehen? Welche Anforderungen sind an das von den Amtsleitern dabei einzuhaltende Verfahren zu stellen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 164, 15
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

    Diese Formulierung kommt nur in Urteilen über die Nachprüfbarkeit von Ermessensentscheidungen in Amtshaftungsprozessen vor (RGZ 99, 254 [256]; 106, 216 [219/220]; 113, 19 [20]; 125, 299 [307]; 126, 164 [166/7]; 135, 110 [117]; 138, 6 [14]; 146, 366 [375]; 147, 179 [183]; 154, 117 [121]; 159, 247 [251]; 164, 15 [31/32]; 168, 143 [168]).
  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 154/82

    Pflicht des Auftragnehmers bei Erteilung des Auftrags aufgrund besonderer

    Abgesehen davon, daß dies selbst bei der Beamten- und der Notarhaftung nicht als fester Grundsatz, sondern nur als allgemeine Richtlinie für die rechtliche Würdigung des einzelnen Sachverhaltes anerkannt ist (vgl. RGZ 164, 15, 41; BGH, Urteile v. 27. Oktober 1960 - III ZR 84/59 - VersR 1961, 176 und vom 21. Dezember 1961 - III ZR 174/60 NJW 1962, 793) und diese Richtlinie bisher noch nicht zugunsten von Rechtsanwälten angewendet wurde (vgl. BGHZ 46, 221, 227 m.w. Nachw.), gilt sie auch zugunsten von Beamte und Notaren nur, wenn diese eine wirklich zweifelhafte und nicht einfach zu lösende Rechtsfrage unrichtig beantwortet haben (RGZ 156, 34, 51; BGHZ 17, 153, 158; BGH, Urt. v. 28. Februar 1963 - III ZR 192/61 - VersR 1963, 628, 630 li. Sp.).
  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Dass die Beamten der Beklagten im vorliegenden Falle davon absahen, Vorstellungen zu erheben, würde ihnen nur dann zum Vorwurf gereichen können, wenn diese Unterlassung willkürlich oder derart fehlsam gewesen wäre, dass sie mit den an eine ordentliche Verwaltung zu stellenden Anforderungen schlechthin unvereinbar war (RGZ 126, 164; 138, 6 [14]; 164, 15 [31]).
  • BGH, 08.03.1973 - X ZR 6/70

    Ohne Verwendung neuer Teile vorgenommene Umbaumaßnahmen als ein dem Patentinhaber

    Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, daß die Billigung der Handlungsweise durch zwei Kollegialgerichte für sich allein ein Verschulden ausschließt (RGZ 164, 15, 41; BGH GRUR 1956, 118, 123; Benkard aaO Anm. 39 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52

    Requisitionsansprüche. Rechtsweg

    Das unterscheidende Kennzeichen wird dabei durch die Prüfung gewonnen, ob ein Sachverhalt dargelegt wird, der in seinen tatsächlichen Zusammenhängen, die Behauptungen des Klägers als richtig unterstellt, sämtliche Merkmale des § 839 als gegeben ausweist (RGZ 164, 15 [25]; 154, 135 [151-154] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.11.1955 - I ZR 176/53

    Wettbewerbsverbot und Dekartellierung

    Hierbei wird zu beachten sein, daß der Umstand, daß zwei Kollegialgerichte die Handlungsweise für nicht rechtswidrig gehalten haben, für sich allein ein Verschulden noch nicht ausschließen würde (RGZ 164, 15 [41]).
  • BGH, 07.10.1954 - III ZR 106/53

    Entziehung einer Apothekenkonzession

    Das bedeutet, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des BUNDESGERICHTSHOF (vgl. RGZ 121, 222 [233]; 147, 179 [183]; 164, 15 [31, 32]; BGHZ 4, 302 [312]; Urteil des Senats vom 11. Juni 1952 - III ZR 181/51 - S 17/18), eine Nachprüfung der Entscheidung des Leitenden Ausschusses vom 22. Mai 1951 hier nur in der Richtung zulässig ist, ob der Ausschuss rein willkürlich gehandelt hat, d.h. ob überhaupt keine Erwägungen angestellt worden sind oder sachfremde Beweggründe ausschlaggebend waren, oder ob die gezogenen rechtlichen Schranken von ihm bewusst überschritten worden sind; ferner, ob die beanstandete Ermessensentscheidung so grob fehlsam ist, dass sie mit den an eine ordnungsgemässe Verwaltung zu stellenden Anforderungen schlechterdings unvereinbar war.
  • BGH, 09.10.1975 - III ZR 84/73

    Erhebung der vorgeschriebenen Abgaben für die Einfuhr gerösteter Nüsse

    Es liegt also nicht der Fall vor, daß unzulässigerweise versucht wird, durch die ordentlichen Gerichte einen Zollbescheid nachprüfen oder über einen Zollerstattungsanspruch entscheiden zu lassen (vgl. RGZ 157, 197, 200; s. auch BGHZ 13, 145, 152; 14, 294, 297; 21, 359 ff; RGZ 164, 15, 25).
  • BGH, 07.10.1954 - III ZR 197/53

    Rechtsmittel

    Eine schuldhafte Amtspflichtverletzung, begangen durch eine Ermessensentscheidung, hat nämlich das Reichsgericht und ihm folgend der Senat bei der Entscheidung über Amtshaftungsansprüche als gegeben erachtet, wenn ein Beamter rein willkürlich handelte (RGZ 99, 256), wenn sich die Fehlerhaftigkeit der beanstandeten Ermessensentscheidung jedem sachlichen Beobachter ohne weiteres aufdrängte (RGZ 147, 179 [183]; 154, 117 [121]), wenn sich das Vorgehen des Beamten so weit von den an eine ordnungsmässige Ausübung der Verwaltung zu stellenden Anforderungen entfernte, daß es als solche nicht mehr angesehen werden konnte (RGZ 164, 15 [31/32]) oder wenn das Verhalten mit den an eine ordnungsmässige Verwaltung zu stellenden Anforderungen schlechterdings unvereinbar war (RGZ 121, 225 [233]).
  • BGH, 28.02.1963 - III ZR 157/61
    Schon in der Rechtsprechung des Reichsgerichts war anerkannt, daß es sich dabei um die Ausübung öffentlicher Befugnisse handelt und daß Pflichtverletzungen der Amtsträger Schadensersatzansprüche nach den Grundsätzen der Amtshaftung auslösen können (vgl. RGZ 154, 167, 179; 164, 15, 19; RG DR 1939, 1084); das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. LM zu SGG § 51 Nr. 1; BGH Urteil vom 31. Januar 1963 - III ZR 70/61 - weitere Nachweise in BGB-RGRK 11. Aufl. zu § 839 Anm. 18).
  • BGH, 11.02.1954 - III ZR 163/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.12.1953 - III ZR 136/52

    Pflicht zur Gefahrenabwehr bei Auslaufen von Öl auf die Fahrbahn

  • BGH, 13.03.1952 - III ZR 238/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.11.1951 - III ZR 4/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.11.1951 - III ZR 103/51

    Polizeierlaubnis und Ausnahmebewilligung. Widerruflichkeit von

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